Risikoanalyse und technische Dokumentation
gemäß Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
1. Hersteller
Tonhaus Keramik
Ines Segger & Ulf Huppertz GBR
Leininger Ring 85
67278 Bockenheim
Deutschland
E-Mail:Info@tonhaus-keramik.de
2. Produktgruppe
Handgefertigtes keramisches Geschirr
Diese Risikoanalyse gilt für vergleichbar hergestellte keramische Gebrauchsgegenstände, insbesondere:
- Teller
- Schalen und Schüsseln
- Tassen und Becher
- Platten
- Serviergeschirr
- vergleichbare keramische Gefäße
Material: [Steinzeug / Porzellan]
Brenntemperatur: ca. 1255 °C
Herstellungsverfahren: handwerkliche Herstellung und keramischer
Hochbrand
Die Produkte sind für den bestimmungsgemäßen Gebrauch als Geschirr bzw. – soweit entsprechend gekennzeichnet – für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen.
3. Sicherheitsbewertung
Risiko 1 – Scharfe Kanten
Gefahr:
Durch Beschädigung, Abplatzen oder Bruch können scharfe Kanten entstehen und
Schnittverletzungen verursachen.
Risikominderung:
Jedes Produkt wird im Rahmen der Qualitätskontrolle auf sichtbare
Beschädigungen, scharfe Kanten und andere sicherheitsrelevante Mängel geprüft.
Beschädigte Produkte werden nicht als reguläres Gebrauchsgeschirr in Verkehr gebracht.
Restrisiko: gering
Risiko 2 – Bruch
Gefahr:
Keramik kann durch Herunterfallen, Stoß oder starke mechanische Belastung
brechen. Bruchstücke können scharfkantig sein.
Risikominderung:
Die Produkte werden entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung ausreichend
dimensioniert und nach dem Brand einer Sicht- und Qualitätskontrolle
unterzogen.
Keramik ist materialbedingt zerbrechlich. Eine vollständige Beseitigung dieses Restrisikos ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht möglich.
Restrisiko: gering
Risiko 3 – Thermischer Schock
Gefahr:
Starke und plötzliche Temperaturunterschiede können Spannungen im keramischen
Material verursachen und zu Rissen oder Bruch führen.
Risikominderung:
Vermeidung extremer Temperaturwechsel.
Soweit für das jeweilige Produkt erforderlich, werden entsprechende Gebrauchshinweise zur Verfügung gestellt.
Restrisiko: gering
Risiko 4 – Heiße Getränke und Speisen
Gefahr:
Tassen, Becher, Schüsseln und vergleichbare Produkte können sich durch heiße
Lebensmittel oder Getränke erwärmen. Dadurch besteht grundsätzlich
Verbrennungs- bzw. Verbrühungsgefahr.
Risikominderung:
Die Produkte werden für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch ausgelegt.
Bei ungewöhnlichen Produkten oder Anwendungen werden erforderlichenfalls zusätzliche Verwendungshinweise bereitgestellt.
Restrisiko: gering
Risiko 5 – Ablösung oder Beschädigung der Glasur
Gefahr:
Fehlerhafte Glasuren können Risse, Abplatzungen oder andere Oberflächenfehler
aufweisen.
Risikominderung:
- Verwendung definierter keramischer Rohstoffe und Glasurefestgelegte Brennbedingungen
- Sichtkontrolle nach dem Brand
- Aussortieren von Produkten mit sicherheitsrelevanten Glasurfehlern
Restrisiko: gering
Risiko 6 – Stoffübergang auf Lebensmittel
Gefahr:
Aus keramischen Oberflächen können unter bestimmten Bedingungen Stoffe auf
Lebensmittel übergehen.
Von besonderer lebensmittelrechtlicher Bedeutung ist die Freisetzung von Blei und Cadmium.
Risikominderung:
- Verwendung dokumentierter Tonmassen und Glasuren
- definierte Herstellungs- und Brennbedingungen
- Prüfung repräsentativer Produkte bzw. Produkt-/Glasurgruppen
- Aufbewahrung der entsprechenden Laborberichte
- gesonderte Konformitätsbewertung für Lebensmittelkontaktmaterialien
Nachweise:
Prüfbericht(e): 1/20257/Fi, UmweltbüroMuth/ Meißen
Restrisiko bei Einhaltung der festgelegten Herstellungsbedingungen: gering
Risiko 7 – Mikrowellenverwendung
Gefahr:
Nicht geeignete Dekore oder Materialien können bei Mikrowellenverwendung
problematisch sein.
Risikominderung:
Eine Mikrowelleneignung wird nur angegeben, wenn diese für die jeweilige
Produktgruppe bzw. Ausführung vorgesehen ist.
Produkte mit metallischen Dekoren oder anderen hierfür ungeeigneten Bestandteilen werden entsprechend gekennzeichnet.
Risiko 8 – Verwendung im Backofen
Gefahr:
Durch starke Temperaturunterschiede oder ungeeignete Verwendung können
keramische Produkte beschädigt werden oder brechen.
Risikominderung:
Eine Backofeneignung wird nur angegeben, wenn diese für das jeweilige Produkt
vorgesehen ist.
Gegebenenfalls werden entsprechende Hinweise zu Temperatur und Temperaturwechseln bereitgestellt.
Risiko 9 – Spülmaschine
Gefahr:
Wiederholte Spülmaschinenreinigung kann bei bestimmten Glasuren oder Dekoren
langfristig die Oberfläche verändern.
Risikominderung:
Eine Spülmaschineneignung wird nur angegeben, wenn sie für die jeweilige
Ausführung vorgesehen ist.
4. Qualitätskontrolle
Vor dem Verkauf erfolgt eine visuelle Kontrolle der Produkte.
Dabei werden insbesondere geprüft:
- Risse
- Bruchstellen
- scharfe Kanten
- sicherheitsrelevante Glasurabplatzungen
- auffällige Glasurfehler
- erhebliche Verformungen
- sonstige sicherheitsrelevante Herstellungsfehler
Produkte mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden nicht als reguläre Gebrauchsware in Verkehr gebracht.
5. Rückverfolgbarkeit
Die Produkte bzw. Produktgruppen werden durch ein geeignetes internes System identifizierbar gemacht.
Dokumentiert werden beispielsweise:
Artikelnummer, Tonmasse, Glasur und Herstellungszeitraum
Damit können bei sicherheitsrelevanten Beanstandungen die betroffenen Produkte bzw. Herstellungsgruppen eingegrenzt werden.
6. Gesamtbewertung
Bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sowie unter Einhaltung der beschriebenen Herstellungs- und Kontrollmaßnahmen sind keine unvertretbaren Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher erkennbar.
Die festgestellten Restrisiken entsprechen im Wesentlichen den materialtypischen Eigenschaften keramischer Gebrauchsgegenstände.
Die Produkte werden daher bei Einhaltung der dokumentierten
Herstellungsbedingungen als sicher im Sinne der Verordnung (EU) 2023/988 bewertet.
7. Mitgeltende Unterlagen
Zur technischen Dokumentation gehören, soweit für die jeweilige Produktgruppe relevant:
Produkt-/Materialbeschreibung
•verwendete Tonmassen
• verwendete Glasuren
Herstellerinformationen bzw. Sicherheits-/Produktdaten der Rohstoffe
• Brennbedingungen
Laborprüfberichte
Konformitätserklärung für Lebensmittelkontakt
interne Qualitätskontrolle
ggf. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise
Dokumentation von Beanstandungen und erforderlichen Korrekturmaßnahmen
Erstellt am: _21.08.2026
Verantwortlich: Ines Segger, Ulf Huppertz
www.tonhaus-keramik.de
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
für keramische Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Hersteller
Tonhaus Keramik
Ines Segger & Ulf Huppertz
Leininger Ring 85
67278 Bockenheim
Deutschland
Gegenstand der Erklärung
Diese Konformitätserklärung gilt für die von Tonhaus Keramik hergestellten keramischen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Steinzeug und/oder Porzellan, insbesondere:
Tassen, Becher, Teller, Schalen, Schüsseln, Platten und sonstiges Geschirr mit Lebensmittelkontakt,
die mit den nachfolgend aufgeführten und geprüften Glasuren bzw. Glasurkombinationen hergestellt wurden:
Glasuren / Glasurgruppen:
Steingrau + farbige Fläche
Salbeigrün
Materagelb
Engoben
Brennbedingungen:
Hochbrand bei ca. 1255 °C
Erklärung
Hiermit erklären wir, dass die oben bezeichneten keramischen Gegenstände bei bestimmungsgemäßer Herstellung und Verwendung den einschlägigen Anforderungen für Materialien und Gegenstände entsprechen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Insbesondere werden berücksichtigt:
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
- Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
- Richtlinie 84/500/EWG über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in der jeweils einschlägigen Fassung einschließlich der Änderung durch Richtlinie 2005/31/EG,
- Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in der jeweils geltenden Fassung.
Die Einhaltung der für keramische Lebensmittelbedarfsgegenstände geltenden Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung von Blei und Cadmium wurde anhand repräsentativer Prüfmuster untersucht.
Die untersuchten Gegenstände halten die hierfür geltenden gesetzlichen Höchstmengen ein.
Prüflabor: Meißner Umwelttechnik GmbH • Ossietzkystraße 37a • 01662 Meißen
Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Prüfbericht: 1/20257/Fi
Die entsprechenden Prüfberichte und Nachweise werden vom Hersteller aufbewahrt und können den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Diese Erklärung gilt für Produkte, deren Materialzusammensetzung, Glasuren, Dekore und Herstellungs- und Brennbedingungen mit den zugrunde gelegten Prüfmustern übereinstimmen.
Bei wesentlichen Änderungen der verwendeten Rohstoffe, Glasuren, Dekore, Brennbedingungen oder sonstiger für die Konformität relevanter Herstellungsparameter wird die Gültigkeit dieser Erklärung überprüft.
Ort, Datum: Bockenheim, 21.08.26
Name: Ines Segger Ulf Huppertz
Tonhaus Keramik