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Risikoanalyse und technische Dokumentation

gemäß Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)

1. Hersteller

Tonhaus Keramik
Ines Segger & Ulf Huppertz GBR
Leininger Ring 85
67278 Bockenheim
Deutschland

E-Mail:Info@tonhaus-keramik.de


2. Produktgruppe

Handgefertigtes keramisches Geschirr

Diese Risikoanalyse gilt für vergleichbar hergestellte keramische Gebrauchsgegenstände, insbesondere:

  •     Teller
  •     Schalen und Schüsseln
  •    Tassen und Becher
  •     Platten
  •     Serviergeschirr
  •    vergleichbare keramische Gefäße

Material: [Steinzeug / Porzellan]
Brenntemperatur: ca. 1255 °C
Herstellungsverfahren: handwerkliche Herstellung und keramischer Hochbrand

Die Produkte sind für den bestimmungsgemäßen Gebrauch als Geschirr bzw. – soweit entsprechend gekennzeichnet – für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen.


3. Sicherheitsbewertung

Risiko 1 – Scharfe Kanten

Gefahr:
Durch Beschädigung, Abplatzen oder Bruch können scharfe Kanten entstehen und Schnittverletzungen verursachen.

Risikominderung:
Jedes Produkt wird im Rahmen der Qualitätskontrolle auf sichtbare Beschädigungen, scharfe Kanten und andere sicherheitsrelevante Mängel geprüft.

Beschädigte Produkte werden nicht als reguläres Gebrauchsgeschirr in Verkehr gebracht.

Restrisiko: gering


Risiko 2 – Bruch

Gefahr:
Keramik kann durch Herunterfallen, Stoß oder starke mechanische Belastung brechen. Bruchstücke können scharfkantig sein.

Risikominderung:
Die Produkte werden entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung ausreichend dimensioniert und nach dem Brand einer Sicht- und Qualitätskontrolle unterzogen.

Keramik ist materialbedingt zerbrechlich. Eine vollständige Beseitigung dieses Restrisikos ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht möglich.

Restrisiko: gering


Risiko 3 – Thermischer Schock

Gefahr:
Starke und plötzliche Temperaturunterschiede können Spannungen im keramischen Material verursachen und zu Rissen oder Bruch führen.

Risikominderung:
Vermeidung extremer Temperaturwechsel.

Soweit für das jeweilige Produkt erforderlich, werden entsprechende Gebrauchshinweise zur Verfügung gestellt.

Restrisiko: gering


Risiko 4 – Heiße Getränke und Speisen

Gefahr:
Tassen, Becher, Schüsseln und vergleichbare Produkte können sich durch heiße Lebensmittel oder Getränke erwärmen. Dadurch besteht grundsätzlich Verbrennungs- bzw. Verbrühungsgefahr.

Risikominderung:
Die Produkte werden für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch ausgelegt.

Bei ungewöhnlichen Produkten oder Anwendungen werden erforderlichenfalls zusätzliche Verwendungshinweise bereitgestellt.

Restrisiko: gering


Risiko 5 – Ablösung oder Beschädigung der Glasur

Gefahr:
Fehlerhafte Glasuren können Risse, Abplatzungen oder andere Oberflächenfehler aufweisen.

Risikominderung:

  •    Verwendung definierter keramischer Rohstoffe und Glasurefestgelegte Brennbedingungen
  •    Sichtkontrolle nach dem Brand
  •    Aussortieren von Produkten mit sicherheitsrelevanten Glasurfehlern

Restrisiko: gering


Risiko 6 – Stoffübergang auf Lebensmittel

Gefahr:
Aus keramischen Oberflächen können unter bestimmten Bedingungen Stoffe auf Lebensmittel übergehen.

Von besonderer lebensmittelrechtlicher Bedeutung ist die Freisetzung von Blei und Cadmium.

Risikominderung:

  •    Verwendung dokumentierter Tonmassen und Glasuren
  •    definierte Herstellungs- und Brennbedingungen
  •    Prüfung repräsentativer Produkte bzw. Produkt-/Glasurgruppen
  •    Aufbewahrung der entsprechenden Laborberichte
  •    gesonderte Konformitätsbewertung für Lebensmittelkontaktmaterialien

Nachweise:
Prüfbericht(e): 1/20257/Fi, UmweltbüroMuth/ Meißen

Restrisiko bei Einhaltung der festgelegten Herstellungsbedingungen: gering


Risiko 7 – Mikrowellenverwendung

Gefahr:
Nicht geeignete Dekore oder Materialien können bei Mikrowellenverwendung problematisch sein.

Risikominderung:
Eine Mikrowelleneignung wird nur angegeben, wenn diese für die jeweilige Produktgruppe bzw. Ausführung vorgesehen ist.

Produkte mit metallischen Dekoren oder anderen hierfür ungeeigneten Bestandteilen werden entsprechend gekennzeichnet.


Risiko 8 – Verwendung im Backofen

Gefahr:
Durch starke Temperaturunterschiede oder ungeeignete Verwendung können keramische Produkte beschädigt werden oder brechen.

Risikominderung:
Eine Backofeneignung wird nur angegeben, wenn diese für das jeweilige Produkt vorgesehen ist.

Gegebenenfalls werden entsprechende Hinweise zu Temperatur und Temperaturwechseln bereitgestellt.


Risiko 9 – Spülmaschine

Gefahr:
Wiederholte Spülmaschinenreinigung kann bei bestimmten Glasuren oder Dekoren langfristig die Oberfläche verändern.

Risikominderung:
Eine Spülmaschineneignung wird nur angegeben, wenn sie für die jeweilige Ausführung vorgesehen ist.


 

 

 

4. Qualitätskontrolle

Vor dem Verkauf erfolgt eine visuelle Kontrolle der Produkte.

Dabei werden insbesondere geprüft:

  •    Risse
  •    Bruchstellen
  •     scharfe Kanten
  •     sicherheitsrelevante Glasurabplatzungen
  •    auffällige Glasurfehler
  •    erhebliche Verformungen
  •    sonstige sicherheitsrelevante Herstellungsfehler

Produkte mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden nicht als reguläre Gebrauchsware in Verkehr gebracht.


5. Rückverfolgbarkeit

Die Produkte bzw. Produktgruppen werden durch ein geeignetes internes System identifizierbar gemacht.

Dokumentiert werden beispielsweise:

Artikelnummer, Tonmasse, Glasur und Herstellungszeitraum

Damit können bei sicherheitsrelevanten Beanstandungen die betroffenen Produkte bzw. Herstellungsgruppen eingegrenzt werden.


6. Gesamtbewertung

Bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung sowie unter Einhaltung der beschriebenen Herstellungs- und Kontrollmaßnahmen sind keine unvertretbaren Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher erkennbar.

Die festgestellten Restrisiken entsprechen im Wesentlichen den materialtypischen Eigenschaften keramischer Gebrauchsgegenstände.

 

Die Produkte werden daher bei Einhaltung der dokumentierten

Herstellungsbedingungen als sicher im Sinne der Verordnung (EU) 2023/988 bewertet.

7. Mitgeltende Unterlagen

Zur technischen Dokumentation gehören, soweit für die jeweilige Produktgruppe relevant:

Produkt-/Materialbeschreibung

verwendete Tonmassen

 verwendete Glasuren

Herstellerinformationen bzw. Sicherheits-/Produktdaten der Rohstoffe

 Brennbedingungen

 Laborprüfberichte

 Konformitätserklärung für Lebensmittelkontakt 

 interne Qualitätskontrolle 

 ggf. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise

       Dokumentation von Beanstandungen und erforderlichen     Korrekturmaßnahmen

Erstellt am: _21.08.2026

Verantwortlich:   Ines Segger, Ulf Huppertz

www.tonhaus-keramik.de

KONFORMITÄTSERKLÄRUNG

für keramische Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

Hersteller

Tonhaus Keramik
Ines Segger & Ulf Huppertz

Leininger Ring 85

67278 Bockenheim

Deutschland

Gegenstand der Erklärung

Diese Konformitätserklärung gilt für die von Tonhaus Keramik hergestellten keramischen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Steinzeug und/oder Porzellan, insbesondere:

Tassen, Becher, Teller, Schalen, Schüsseln, Platten und sonstiges Geschirr mit Lebensmittelkontakt,

die mit den nachfolgend aufgeführten und geprüften Glasuren bzw. Glasurkombinationen hergestellt wurden:

Glasuren / Glasurgruppen:
Steingrau + farbige Fläche
Salbeigrün

Materagelb

Engoben

Brennbedingungen:
Hochbrand bei ca. 1255 °C

Erklärung

Hiermit erklären wir, dass die oben bezeichneten keramischen Gegenstände bei bestimmungsgemäßer Herstellung und Verwendung den einschlägigen Anforderungen für Materialien und Gegenstände entsprechen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.

Insbesondere werden berücksichtigt:

  • Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
  • Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen,
  • Richtlinie 84/500/EWG über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in der jeweils einschlägigen Fassung einschließlich der Änderung durch Richtlinie 2005/31/EG,
  • Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) in der jeweils geltenden Fassung.

Die Einhaltung der für keramische Lebensmittelbedarfsgegenstände geltenden Anforderungen hinsichtlich der Freisetzung von Blei und Cadmium wurde anhand repräsentativer Prüfmuster untersucht.

Die untersuchten Gegenstände halten die hierfür geltenden gesetzlichen Höchstmengen ein.

Prüflabor: Meißner Umwelttechnik GmbH • Ossietzkystraße 37a • 01662 Meißen

Ingenieurbüro für angewandten Umweltschutz
Prüfbericht: 1/20257/Fi

Die entsprechenden Prüfberichte und Nachweise werden vom Hersteller aufbewahrt und können den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.

Diese Erklärung gilt für Produkte, deren Materialzusammensetzung, Glasuren, Dekore und Herstellungs- und Brennbedingungen mit den zugrunde gelegten Prüfmustern übereinstimmen.

Bei wesentlichen Änderungen der verwendeten Rohstoffe, Glasuren, Dekore, Brennbedingungen oder sonstiger für die Konformität relevanter Herstellungsparameter wird die Gültigkeit dieser Erklärung überprüft.

Ort, Datum: Bockenheim, 21.08.26

Name: Ines Segger Ulf Huppertz

Tonhaus Keramik